Die Ungereimtheiten des Sachverständigengutachtens zu den Corona-Lockdown-Maßnahmen – wie man während der Impfkampagne merkt, ob die Maßnahme was taugt –

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der lauwarmen Wissenschaft, wie sie im Gutachten der Sachverständigenrates zu den Grundrechtseinschränkungen und anderen Corona-Lockdown-Maßnahmen zum Ausdruck kommt, möchten wir einige Anmerkungen machen,

  • Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik – Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IFSG“, veröffentlich 1.Juli 2022, kann hier eingesehen werden

Impfregister soll Daten schaffen

Dem Grundtenor des Gutachtens nach steht man 2,5 Jahre in der Krise weiterhin vor einem großen Datenproblem. Das erstaunt den Leser, denn das war den zahlreichen Talkshowauftritten von Karl Lauterbach, Frank Ulrich Montgomery, Melanie Brinkmann, Viola Priesemann oder Michael Meyer-Hermann so nicht zu entnehmen.

Der allgemeine Trend in der Wissenschaft ist wohl, dass es entweder keine Studien gibt (nach 2,5 Jahren), so dass man nichts sagen kann, oder, die Studien widersprechen sich, so dass man wieder am Fliegenfänger der Empfehlungen von Fachgesellschaften hängt, die entscheiden, welche Studien sie berücksichtigen und welche nicht.

Zu den fehlenden Daten heißt es gleich am Anfang, vgl. ebenda (Seite 8),

Ferner fehlte eine ausreichende und stringente begleitende Datenerhebung, die notwendig gewesen wäre, um die Evaluierung einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete zu ermöglichen. Mit dieser Einschränkung musste die Evaluationskommission und müssen wir als Gesellschaft umgehen. Außerdem ist festzuhalten, dass die Evaluationskommission für eine umfassende Evaluierung dieser Fragestellung weder personell ausgestattet war, noch einen ausreichend langen Evaluationszeitraum zur Verfügung hatte.“

Auch die Daten der Krankenkassen zur Krankheitslast wurden nicht genutzt. Vgl. ebenda (Seite 27),

„Selbst die Gesetzlichen Krankenkassen haben ihre enormen Datenbestände bislang offenbar erfolglos für eine datenschutzgerechte Analyse angeboten, zum Beispiel bei der Verknüpfung von Impf- mit Gesundheitsdaten, die mit einem relativ geringen Aufwand zu verwirklichen wäre.“

Das klingt etwas merkwürdig, denn vorliegende Berichte der Krankenkassen wurden auch von den „Sachverständigen“ nicht genutzt. Was in dem Gutachten fehlt, ist der Hinweis, dass die Krankenkassen schon in 2020, also vor jeder Impfung von einem niedrigen Krankenstand berichteten, und dies auch öffentlich kundgetan haben.

Der Krankenstand in Deutschland, wie ihn übereinstimmend alle Krankenkassen berichten, war 2020 und 2021 niedriger als normal, 2022 ist er historisch niedrig.

Krankenstand insgesamt gesunken – Insgesamt betrachtet, liefert der Gesundheitsreport jedoch keine Hinweise auf eine grundsätzliche Verschlechterung der Gesundheit von Erwerbspersonen durch die Coronapandemie. Mit einem Krankenstand von 4,14 Prozent lag das Jahr 2020 sogar unter den Werten der Vorjahre (2019 4,22 Prozent; 2018 4,25 Prozent).“

Covid-19-Diagnosen spielen eine untergeordnete Rolle – Die Krankschreibungen aufgrund der Diagnose Covid-19 spielen eine eher untergeordnete Rolle im Vergleich zu den anderen Erkrankungen. Nur 0,06 Fehltage gingen in Schleswig-Holstein im ersten Halbjahr 2021 auf das Konto von COVID-19-Diagnosen.“

„Der Krankenstand der bei der Techniker Krankenkasse (TK) versicherten Erwerbspersonen war 2021 mit 3,97 Prozent so niedrig wie seit acht Jahren nicht mehr. Das ist nochmal ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum ersten Coronajahr 2020 mit einem Krankenstand von 4,13 Prozent. Vor acht Jahren (2013) befand sich der Krankenstand mit 4,02 Prozent das letzte Mal auf so niedrigem Niveau.“

„Die Techniker Krankenkasse (TK) verzeichnet in Bayern weiter rückläufige Daten zum Krankenstand. Dieser sank im Jahr 2021 auf 3,5 Prozent, 0,1 Punkte weniger als im Vorjahr. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten je Erwerbstägigen reduzierten sich im gleichen Zeitraum um 0,4 auf nur noch 12,6 Tage. Das ist der niedrigste Stand seit 2013
 
Bei den Fehlzeiten wegen Atemwegserkrankungen wie grippale Infekte gab es 2021 sogar einen Rückgang um rund ein Viertel (minus 24,7 Prozent).“

Die niedrige Zahl an Arbeitsunfähigkeitsschreibungen bei Atemwegserkrankungen bestätigt auch die BARMER Ersatzkasse. In der Graphik sieht man, dass sich die COVID-19 Diagnosen aus den sonstigen Atemwegsinfektionen speisen.

„Der Krankenstand ist in Sachsen im letzten Jahr erneut gesunken. Er betrug bei der Techniker Krankenkasse (TK) in Sachsen versicherten Erwerbspersonen 4,15 Prozent und liegt leicht unter dem Wert von 4,2 Prozent im Jahr 2020.“

Was das Sachverständigengutachten zu den Krankenhausstatistiken sagt, ist schlicht falsch, vgl. Sachverständigengutachten (Seite 71),

„Um die Effektivität des Pandemiemanagements in Deutschland genau beurteilen zu können,  bräuchte es repräsentative Zufallsstichproben, Sentinelstichproben, aussagekräftige Statistiken zur Krankenhausbelegung und ähnliches. Methodisch müsste man systematisch mit Kontrollgruppen und Kontrollzeitpunkten arbeiten. Da diese nicht vorliegen, werden Aussagen über die Wirksamkeit von Maßnahmen, die über bloße Deskription oder Modellierung hinausgehen, erschwert.“

Zu der Krankenhausauslastung gibt es massenhaft Daten. Die Bettenauslastung in den Krankenhäusern war und ist historisch niedrig, auch schon in 2020, also vor jeder Impfung, vgl.

Die Mitglieder des Beirats betonten, dass die Pandemie zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat.“

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, verringerte sich die Zahl der 2020 in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern behandelten Krankheiten des Atmungssystems ebenfalls gegenüber 2019 um 20,1 Prozent.“

„Im gesamten Jahr 2020 wurden insgesamt 13,8% weniger Patienten im Krankenhaus behandelt als 2019. In den ersten 26 Kalenderwochen des Jahres 2021 blieb die Fallzahl 20,1% hinter dem Vergleichszeitraum 2019 zurück. Auch die Gesamtzahl der SARI-Fälle, Intensivfälle und Beatmungsfälle blieb im Untersuchungszeitraum unter den Zahlen aus 2019.“

Inzwischen bestätigt auch der Deutsche Bundestag die niedrige Bettenauslastung. Wo haben die ihre Daten her?

„Soweit eine Verringerung der Planbettenzahl Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse einer Pandemie ist, ist darauf hinzuweisen, dass  die Bettenauslastung seit Beginn der Corona-Pandemie spürbar zurückgegangen ist.“

Und dann kommt in dem Sachverständigengutachten der Hammer, zu Impfungen kann man gar nichts sagen, sondern man verweist auf die STIKO, vgl. Sachverständigengutachten (Seite 72),

Die Wirksamkeit der Impfung als Maßnahme zur Bekämpfung des SARS-CoV-2 kann aus Gründen der Komplexität nicht behandelt werde, dies schließt auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a IfSG) mit ein. Es müssten nicht nur die Anzahl der Impfungen, die Altersgruppen und mögliche Gegenanzeigen bzw. Vorerkrankungen betrachtet werden, sondern auch die verschiedenen Impfstoffe sowie die möglichen Kombinationen der verschiedenen Impfstoffe in jeglicher möglichen Variation miteinander verglichen werden. Diese Komplexität in der Beurteilung der Immunität in der Bevölkerung wird auch weiter zunehmen“

Fast zeitgleich tritt Dänemark von seiner Impfempfehlung für Kinder zurück. Konnten die Sachverständigen die Telefonnummer des dänischen Gesundheitsministeriums nicht finden?

Dänemark tritt von seiner Impfempfehlung für Kinder zurück – mit dem heutigen Wissen würde die Gesundheitsbehörde nicht mehr dazu raten, Kinder zwischen fünf und elf zu impfen, sagte der Direktor Sören Bröström vor wenigen Tagen.“

Wie kann es sein, dass sich die Einschätzungen in zwei benachbarten Ländern so unterscheiden? Einmal gibt es eine klare Aussage, das andere Mal weiß man es nicht so genau. Es ist doch dieselbe Wissenschaft? Oder weiß man es auch in Deutschland genauer, will es aber nicht sagen?

Zu der Wirksamkeit und dem Nutzen-Risiko-Profil von Impfungen kann man nichts sagen. Das geht erst, wenn man ein Impfregister eingeführt hat. Erst dann sind „sichere“ Bewertungen möglich, vgl. Sachverständigengutachten (Seite 10),

„Um Impfeffektivität und -nebenwirkungen sicher bewerten zu können, ist ein datengesichertes bundesweites Vorgehen etwa durch die Einführung einer elektronischen Patientenakte, eines nationalen Impfregisters oder einer Registrierung, Auswertung und gezielten Ansprache der Versicherten durch ihre jeweilige Krankenkasse notwendig.“

Was heißt das in der Praxis? Die Ärzte und die Pharmaindustrie fangen, nach vorläufiger und bedingter Freigabe der Substanzen, auf Basis von Tierexperimenten, schon mal mit dem Impfen an, und nach einige Millionen Impfungen kann man dann im Impfregister nachschauen, wie das Nutzen-Risiko-Verhältnis ist?

Diese Anmerkung, sowie eine weitere Anmerkung zum Impfregister zeigen, wo die Reise bei den Krankenkassen hingehen wird, nämlich zur „gezielten Ansprache der Versicherten“, vgl. Sachverständigengutachten (Seite 50)

„Ein datengesichertes bundesweites Vorgehen ist zwingend notwendig so etwa durch die Einführung eines nationalen Impfregisters, eine Registrierung, Auswertung und gezielte Ansprache der Versicherten durch ihre jeweilige Krankenkasse oder die elektronische Patientenakte.“

Da ist es bis zu Malus-Regeln und Strafen für Ungeimpfte nicht mehr weit. Der Datenschutz wird europaweit aufgeweicht und es kommt der gläserne Mensch, natürlich alles nur zu seinem eigenen Schutz, vgl. Sachverständigengutachten (Seite 47/48),

Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens sollten Regelungen zum Datenschutz, soweit im Gesundheitsdatenraum möglich, modifiziert werden. Der Datenschutz muss von Anfang an mitgedacht werden, um die sichere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine gute Versorgung und Forschung zu ermöglichen. Nur so kann den Patientinnen und Patienten bestmöglich geholfen werden. Diese Bestrebungen werden auch europäisch gedacht. Die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums, den die europäische Kommission bis 2025 anstrebt, soll einen effizienten Austausch und direkten Zugriff auf unterschiedliche Gesundheitsdaten in der Versorgung und Forschung ermöglichen.“

Europäischer Gesundheitsraum, ja, aber nur solange wie die Daten genehm sind. Sonst vergessen wir das benachbarte Ausland, wie Dänemark, Schweden oder die Niederlande schnell wieder.

Ein weiterer Punkt: Wenn also die „Wirksamkeit der Impfung als Maßnahme zur Bekämpfung des SARS-CoV-2“ aufgrund der Komplexität nicht beurteilt werden kann, dann stellt sich die Anschlußfrage, was die 2G/3G Zugangsbeschränkungen gebracht haben, die ja auf der unbekannten Wirksamkeit der Impfungen aufbauen? Dazu heißt es im Sachverständigengutachten, vgl. Seite 88/89,

„Zu berücksichtigen ist, dass 2G/3G allein bezüglich der Wirksamkeit kaum evaluiert werden kann, da diese Maßnahme nicht isoliert, sondern in der Regel – wenn auch in unterschiedlicher Intensität – in Kombination mit Masken und Abstand genutzt wurde. Aufgrund der defizitären Datenlage zur Wirksamkeit der 2G/3G-Regeln hinsichtlich der Reduktion der Infektionszahlen und der Hospitalisierungsrate kann keine klare wissenschaftliche Aussage zur Wirksamkeit – vor allem über den Zeitraum von 3 Monaten hinaus – getroffen werden.“

Es wirkt seltsam, dass selbst die gesetzlich beauftragten „Sachverständigen“ nichts Genaues sagen können, sondern auf Mutmaßungen angewiesen sind. Worauf haben sich denn die „Experten“ in den zahlreichen Talkshows in den letzten 2,5 Jahren bezogen?

Gleichzeitig aber will man „Ängste und Zweifel“ abmildern, siehe nachfolgend. Wie soll das gehen, außer dass dazu angehalten wird, Zweifel gar nicht erst publik werden zu lassen? Vgl. Sachverständigengutachten (Seite 65),

„Unsicherheiten vermitteln und Kontroversen aushalten – Der offene Umgang mit wissenschaftlichen Risiken und Unsicherheiten sollte stärker in den Vordergrund rücken. Das beinhaltet auch, dass Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger die mit den Risiken verbundenen Ängste und Zweifel der Bevölkerung ernst nehmen und wenn möglich abmildern.“

Zweifel und Ängste der Bevölkerung ernstnehmen, ja, aber, wenn möglich, „abmildern“? Auf Basis von was denn? Es gibt doch angeblich keine vernünftigen Daten. Reflektiert das auch auf die strafbar schleppende Erfassung von mitunter tödlichen Impfnebenwirkungen? Verstehen die „Sachverständigen“ das unter „abmildern“: wir haben keine Daten?

Auch die Kritik an dem Konstrukt der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (§ 5 Abs. 1 IfSG) in diesem lauwarmen Gutachten der „Sachverständigen“ muß man wohl mit Vorsicht lesen. Dazu heißt es, vgl. Sachverständigengutachten (Seite 141),

Zudem kann sie [die epidemischen Lage von nationaler Tragweite] zu der falschen Annahme verleiten, eine Pandemie lasse sich nicht mit den bewährten Mitteln des demokratischen Verfassungsstaates bewältigen. Sie ist verzichtbar, wenn hinreichend konkrete Parlamentsgesetze verabschiedet werden. Sollte an der Konstruktion des Feststellungsbeschlusses gleichwohl festgehalten werden, müssten sachspezifische Verfassungsänderungen in Betracht bezogen werden.“

Hier eine kleine Kompilation, wie es Menschen ergangen ist, die, z.B. durch Spaziergänge, gegen die wissenschaftlich nicht zu evaluierenden Maßnahmen protestiert haben, und deren Protest mit den „bewährten Mitteln des demokratischen Verfassungsstaates bewältigt“ wurden,

So staatsdelegitimierend, wie sich die deutsche Polizei im Einsatz gegen friedliche Spaziergänger verhalten hat, wird sie wohl demnächst vom Verfassungsschutz beobachtet werden müssen. Siehe dazu auch die Aussagen des ehemaligen UN-Sonderberichterstatters für Folter, Nils Melzer,

Es entsteht der Eindruck, dass es, mit „Impfregister“, der „gezielten Ansprache durch die Krankenkassen“, dem „Europäischem Gesundheitsraum“ (europäisch heißt in der Regel, dass es keinerlei Kontrolle gibt) und den „bewährten Mitteln des demokratischen Verfassungsstaates“ um eine Verstetigung des Katastrophenmodus geht. Wir bleiben permanent in diesem Ausnahmezustand, wir nennen es nur anders.

So heißt es dann auch, vgl. Sachverständigengutachten (Seite 66),

„Für die nächste Pandemie bereit sein –  Nach der Krise ist vor der Krise: Das erfordert eine gezielte Vorbereitung auf die nächste mögliche Pandemie.“

Kommen wir zu den Masken. Diese sind vor allem Symbol, denn die Wirksamkeit von Masken „in der täglichen Praxis“ ist nicht abschließend geklärt. Dazu heißt es auf Seite 99,

„Neben der allgemeinen und im Labor bestätigten Wirksamkeit von Masken ist nicht abschließend geklärt, wie groß der Schutzeffekt von Masken in der täglichen Praxis sind, denn randomisierte, klinische Studien zur Wirksamkeit von Masken fehlen. Es ist zu beachten, dass das Tragen von Masken auch einen psychologischen Effekt hat, da durch Masken im Alltag allgegenwärtig auf die potentielle Gefahr des Virus hingewiesen wird. Die Maske ist daher zum immer sichtbaren Symbol der Infektionsprophylaxe und stiftete damit Vigilanz bei den Menschen. Die daraus resultierenden Effekte können nicht gemessen werden.“

Es ist den „Sachverständigen“, trotz einer angeführten, katastrophalen Datenlage, wohl sehr wichtig auch weiterhin eine allgegenwärtige Gefahr zu suggerieren, um ja nicht aus dem Panikmodus herauszukommen. Das steht in deutlichem Gegensatz zu dem, was andere Länder machen, z.B. England, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland oder die Schweiz.

Hier eine Studie aus 2020 in Dänemark, die ebenfalls keine Schutzwirkung von Masken erkennen kann,

“A total of 3030 participants were randomly assigned to the recommendation to wear masks, and 2994 were assigned to control; 4862 completed the study. Infection with SARS-CoV-2 occurred in 42 participants recommended masks (1.8%) and 53 control participants (2.1%).

Die wenigen Studien, die es zu der schädigenden Wirkung von Masken gibt, haben die Sachverständigen wohl nicht gefunden,

  • Walach et al., “Carbon dioxide rises beyond acceptable safety levels in children under nose and mouth covering: Results of an experimental measurement study in healthy children”, Environ Res. 2022 Sep; 212: 113564 (online 2022 May 28), https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9142210/

Das Brownstone-Institute hat mehr als 150 Studien zu der Unwirksamkeit von Masken und den Schäden durch Masken zusammengetragen. Auch diese hat der Sachverständigenrat wohl nicht gefunden,

Erneut entsteht der Eindruck, dass es bei dem Sachverständigengutachten nicht um die „wissenschaftliche Evaluierung“ der Corona-Lockdown-Panik-Maßnahmen geht, sondern um deren Verstetigung. Dazu benötigt man die Maske als Symbol.

Interessanterweise heißt es zu den Meldezahlen zu positiven COVID-19 Tests („Inzidenz“ genannt), dass diese alleine nicht zur Ableitung von Maßnahmen taugen, obwohl dies im Gesetz so angenommen wird. Vgl. Sachverständigengutachten (Seite 48),

„Die Inzidenz (ohne Dunkelziffer) oder andere isolierte Werte reichen für sich genommen nicht aus, um das Infektionsgeschehen und dessen Entwicklung angemessen zu beschreiben, Maßnahmen abzuleiten und die kritische Ressource Klinikkapazität zu schonen.“

Allerdings fehlt der Hinweis darauf, dass die weitaus überwiegende Mehrzahl der positiv Getesteten in den Krankenhäusern gar nicht gegen COVID-19 therapiert werden,

„Frankfurt: 90 Prozent nicht wegen Corona in Klinik – In Frankfurt stellt man außerdem fest: Bei der deutlichen Mehrheit der derzeitigen Krankenhauseinweisungen ist nicht Corona die Ursache. „Es kommen kaum noch Menschen wegen einer Covid-19-Erkrankung in unsere Kliniken, sondern sie kommen wegen anderer Probleme. Es wird dann mehr oder weniger zufällig auch eine Covid-Erkrankung im Aufnahme-Abstrich diagnostiziert“, erklärt Vehreschild.

Sie schätzt den Anteil dieser Patientinnen und Patienten auf 90 Prozent, sowohl auf den Intensiv- als auch auf den Normalstationen. Die Patientinnen und Patienten hätten in diesen Fällen kaum oder keine Symptome.

Dasselbe berichten die Helios-Kliniken,

Die Strategie der deutschen Eliten wird wohl auch weiterhin in Vernebelung bestehen. Es gibt heute schon mehr als genug Daten. Allein, die Wissenschaft will sie nicht nutzen. Wer seine Hoffnungen auf ein, vielleicht sogar europäisches, Impfregister, setzt, wird enttäuscht werden. Man vergißt dabei, dass es zum einen von der Definition abhängt, wer als geimpft gilt. Das wird in naher Zukunft die 4-fach Impfung oder 3-fach Impfung plus genesen sein. Und, zum anderen, wir sehen schon heute beim PEI wie (strafbar) zögerlich die deutsche Ärzteschaft bei der Erfassung von Impfnebenwirkungen ist. Die Daten werden davon abhängen, was man als Nebenwirkung zuläßt. Abgesehen von der hirnrissigen Idee, das Nutzen-Risiko-Profil von medizinischen Interventionen erst retroperspektiv, d.h. im Nachhinein, durch ein Register bestimmen zu wollen. Dann können wir uns Zulassungsverfahren in Zukunft ganz schenken.

Dass es um eine Verstetigung des Panik-Modus geht, zeigen auch die Empfehlungen für die Zukunft, die eine Ausweitung der COVID-19 Sondervorschriften auf andere Erreger anmahnen, vgl. Sachverständigengutachten (Seite 145),

„Bei einer Reform des IfSG müssen Regelungsstrukturen geschaffen werden, die nicht nur auf COVID-19 zugeschnitten sind, sondern verschiedene Arten von Krankheitserregern mit ihren unterschiedlichen Übertragungswegen erfassen können.“

„In beiden Fällen empfiehlt es sich, über Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung oder das Bundesgesundheitsministerium eine Anpassung an den jeweiligen Erreger zu ermöglichen. In der Ermächtigung könnten die zulässigen Kriterien vorgegeben werden, die dann in der Verordnung konkretisiert und bei Bedarf im Verlauf der Epidemie angepasst würden.“

Die Maßnahmen kann man nicht bewerten, aber man weitet sie schon mal auf andere Erreger aus? Das wirkt auf Nicht-Sachverständige dumm.

Dazu empfiehlt die deutsche Sachverständigen-Elite allen Ernstes eine Verordnungsermächtigung, so dass die einzelne Verordnung dann jeder parlamentarischen Kontrolle entzogen ist. Das verstehen Deutschlands Vorzeige-Juristen wie Huster, Kießling & Co. unter „bewährten Mitteln des demokratischen Verfassungsstaates“.

Unterm Strich ist festzuhalten, dass dieses Sachverständigengutachten zahlreiche Ungereimtheiten enthält. Es wirkt nicht wie ein unabhängiges Gutachten von Sachverständigen, das die Arbeit der Bundesregierung objektiv und unabhängig bewertet, wie der Titel suggeriert, sondern es ist vielmehr  eine Auftragsarbeit der Bundesregierung, die sich bescheinigen läßt, dass man es nicht besser hätte machen können.

Die Sachverständigen haben sich als nützlich und brauchbar erwiesen. Die Wissenschaft versteckt sich hinter mutmaßlich fehlenden Daten oder zu großer Komplexität, die eine Beurteilung nicht zuließe. Die allgemeine Unsicherheit in der Bevölkerung ist und bleibt Programm, ganz im Sinne der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts („Entscheiden unter Unsicherheiten“).

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Kreis

Anm. der Redaktion. Wie im Text schon angesprochen,

ist vor allem die Bewertung der Maskenpflicht erstaunlich.

FFP2 Masken waren und sind nach Herstellerangaben und deutscher Industrienorm nicht als ‘Schutz’ vor Bakterien, Viren und Pilzen geeignet.
Zudem gibt es strenge Vorschriften, wie lange solche Masken zu tragen sind. De facto müssen aufgrund der Maßnahme-Verordnungen diese Zeiten z.T. erheblich überschritten werden.
Auch andere, sogenannte medizinische Masken sind nicht hilfreich, wie aus folgenden Untersuchungen klar hervorgeht, siehe: http://www.aerzteklaerenauf.de/masken/index.php
wo über 50 wissenschaftliche Studien aufgelistet sind; auch Correctiv kann das nicht mehr verzerren.

Abgesehen davon ist eine Gefährdung durch Covid-19, wenn überhaupt existent, so minimal, dass diese extremen Maßnahmen ohnehin nicht zu rechtfertigen sind. 

Hinzu kommt, dass das Tragen von Masken zu erheblichen physischen und psychischen Störungen, vor allem bei Kindern führt.

Fassen wir zusammen, Masken, gleich welcher Art sind unnötig, ohne rechtliche Grundlage und schädlich. Zudem Kosten sie erhebliches Geld und Verschmutzen die Umwelt in nicht unerheblichem Maße.
Eine echte Evaluation hat, wie auch der Bericht einräumt, nicht stattgefunden. Allerdings liegen die von mir genannten Erkenntnisse vor, es gibt also eigentlich keinen Grund sie nicht zu beachten.

Warum also?
Das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit sendet ein klares Signal. Zum einen wird sichtbar, wer gehorcht, und zwar trotz der offensichtlichen Unsinnigkeit. Die Maske bedeckt einen wichtigen Teil des Gesichtes der für die verbale und non-verbale Kommunikation enorm wichtig ist. Die Maske verhindert also menschliche Kommunikation im weitesten Sinne. Die Maske wirkt wie ein Knebel. Der Mund-Kehlen Bereich ist Ausdruck von Meinung und sozialer Selbstbehauptung, durch das Maskentragen wird er 'neutralisiert'. Schon die WHO hatte im Jahr 2020 bemerkt, dass es sich bei der Maskenpflicht um eine “politische Entscheidung” handelte. 
Insgesamt mag es sein, dass 'Gesundheitsmaßnahmen' dazu benutzt oder misbraucht werden, um Proteste wegen Energieknappheit oder ähnlicher Dinge zu unterbinden. 
Vgl. dazu auch diesen Artikel
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